Gerätehaus
Ein Gerätehaus wird häufig auch als Geräteschuppen bezeichnet und ist von einem Gartenhaus zu unterscheiden. Grundsätzlich gibt es keine genauen Abgrenzungen zwischen einem Geräte- und Gartenhaus. Allgemein ist jedoch eine Differenzierung aufgrund der Ausstattung und der Nutzung möglich. Ein Gartenhaus wird überwiegend als ein Wochenendhaus genutzt, es ist ein Mittelpunkt des menschlichen Lebens. Aus diesem Grund verfügt ein Gartenhaus über eine bessere Ausstattung zum Beispiel in Form von Fenstern sowie eines hochwertigen trittgedämpften Fußbodens.
Ein Gerätehaus dient hingegen der Einlagerung von Gartengeräten, wie Rechen und Rasenmäher. Zusätzlich werden im Winter zumeist auch noch Gartenmöbel sowie Kissen und Bezüge in einem Gerätehaus verstaut. Aus diesem Grund steht bei einem solchen Objekt der Stauraum im Vordergrund. Ein Gerätehaus soll somit vor allem praktisch aber auch preisgünstig sein, es soll die eingelagerten Gegenstände vor Witterungseinflüssen und Diebstahl schützen. Ein Gerätehausbesitzer sollte sich jedoch unbedingt erkundigen, ob und wie weit das Inventar in seinem Geräteschuppen versichert ist.
Grundsätzlich steht es einem Grundstückseigentümer frei, ob er sein Gerätehaus als Fertighaus kauft oder selber erbaut. Bezüglich der Größe und des Preises ist das Angebotsspektrum sehr weit gefasst, gleiches gilt für das Material. Ein Gerätehaus kann aus verschiedenen Materialien wie beispielsweise Holz, Metall und Kunststoff gefertigt werden.
Allerdings sind bei einem Kauf von Gerätehäusern noch einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich stellt ein Gerätehaus auch ein „Bauobjekt“ dar, aus diesem Grund müssen auch bei der Aufstellung eines solchen Hauses Bauvorschriften beachtet werden. Bezüglich einer notwendigen Baugenehmigung sind die Vorschriften der jeweiligen Länder zu beachten, es gibt keine bundesweit einheitlichen Vorschriften. Jedoch wird in den vielen Bundesländern der umbaute Raum als Bemessungsgrundlage angesehen, in den meisten Fällen überschreiten die angebotenen Fertiggerätehäuser die Höchstgrenzen nicht. Aus diesem Grund ist nur selten eine Baugenehmigung notwendig. Allerdings muss auch ohne Baugenehmigung auf die Interessen der Nachbarn geachtet werden, eine Grenzbebauung ist ohne Einverständnis zum Teil unzulässig. Informieren Sie sich daher genau bei Ihrer Gemeinde bzw. dem zuständigen Amt.
